Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2016 - 11 N 42.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 53 AufenthG 2004 vom 27.07.2015, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 124a Abs 5 S 2 VwGO
Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der erstinstanzlichen Bestätigung der Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§§ 53 ff AufenthG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.03.2016 - 21 K 88.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2016 - 11 N 42.16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2016 - 11 N 42.16
Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils liegt vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2016 - 11 N 42.16
Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils liegt vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris).